Was bieten wir an?

  • Augenärztliche Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenkassen.
  • Vorsorge-Untersuchungen
  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien
  • Sprechstunde für geistig behinderte Patienten
  • Gutachten:
    • für Führerscheine (Kraftrad, PKW, LKW, Personenbeförderung, Boot, Flugzeug)
    • für Anträge auf Blindenhilfe- bzw. Blindengeld
    • für Anträge von Rentenversicherungen, Versorgungsämtern
  • Sehschule / Kinder-Sprechstunde

Was soll ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Ihre Versichertenkarte
  • Ihre aktuelle Brille
  • den Brillenpass
  • Augentropfen und auch eine Liste Ihrer anderen Medikamente
  • Befunde oder alte Arztbriefe, die Sie zu Ihren Augen oder Ihrem Anliegen haben
  • vielen Patienten hilft es, konkrete Fragen einmal schriftlich zu formulieren, damit dann im Gespräch und bei Ihrem Besuch nichts ungeklärt bleibt
  • falls Ihnen bei der Terminvergabe gesagt wurde, dass Sie Tropfen zum Weitstellen der Augen bekommen, dürfen Sie danach 4-6 Stunden kein Fahrzeug führen

Wie vereinbare ich einen Termin bei ihnen?

Wir vergeben die Termine für das 1. Halbjahr ab dem 15.11. des Vorjahres und die Termine für das 2. Halbjahr ab dem 15.05. des laufenden Jahres.

Gerne können Sie einen Termin per E-Mail vereinbaren: Info@augenzentrum-grevenbroich.de (am besten mit Anliegen (z.B. regulärer Kontrolltermin, Glaukomkontrolltermin, erster Besuch o.Ä.) vollständigem Namen, Geburtsdatum und einigen Terminvorschlägen).

Natürlich können Sie einen Termin auch telefonisch vereinbaren unter 02181-499346. Hier kommt es an den Terminvergabetagen wegen des großen Andrangs häufig zu langen Wartezeiten und zum Teil wird die Verbindung nach einer gewissen Zeit ohne unser Zutun beendet. Wir bitten um Ihre Geduld und empfehlen, wenn möglich ggfs. lieber eine E-Mail zu schreiben.

Selbstverständlich können Sie auch persönlich einen Termin bei uns machen. Unsere Praxis liegt Am Hammerwerk 14 in 41515 Grevenbroich.

Ich brauche ein Rezept oder eine Überweisung?

Rezepte und Überweisungen können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail an rezepte@augenzentrum-grevenbroich.de bestellen und am FOLGETAG abholen. Bitte denken Sie an Ihre Krankenkassenkarte.

Kann ich bei Ihnen parken?

Sie können bei uns sehr gut kostenlos parken. Es stehen sogar in der Nähe E-Ladesäulen zur Verfügung. Es bestehen sehr gute Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Mein Kind muss zur Untersuchung – was kann ich machen, damit es gut läuft?

Hunger, Pipi, müde, kalt- manchmal weiß man nicht, was gerade los ist. Im Zweifel ist es eine Phase… Aber manches kann man vorab gut vorbereiten.

  • Bringen Sie gerne einen kleinen Snack, etwas zu trinken und ein paar Spielsachen mit, damit die Wartezeit besser vergeht. Wir bemühen uns sehr um kurze Wartezeiten insbesondere der jüngsten, aber jede/r möchte gut und gründlich untersucht werden und gerade Kinder sind nicht immer gut planbar.
  • Lesen Sie ggfs. Kinderbücher zum Thema Arztbesuch oder Augen, damit die Kinder besser verstehen, was auf Sie zukommt. Auch spielerische Sehtests zuhause (auf einen sehr großen oder großen Gegenstand, auf einem Bild, an der Wand oder so zeigen und nach dem Namen fragen o.Ä.) können schon gut vorbereiten.
  • Wichtig ist, dass Sie vermitteln, dass der Besuch und die Untersuchungen wichtig, dringend und notwendig sind, dass alles gut wird und Sie (als Eltern) keine Angst haben- weder vor uns, noch dass das Kind die Herausforderung nicht meistert- und dass Kind Sie auch nicht zu haben braucht.

Warum sollte mein Kind überhaupt kommen?

Statistisch betrachtet findet sich bei ca. jedem 20. Kind eine einseitige Sehschwäche. Ein frühzeitiges Entdecken dieser Sehschwächen ist sehr wichtig. Nur dann führt die eingeleitete Behandlung zum Erfolg (über 90 % der rechtzeitig behandelten Kinder haben später als Erwachsene eine beidseitig normale Sehschärfe.

Daher empfehlen Augenärzt*innen eine Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt:

  • Sofort
    bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen, lichtscheuen Augen, Lidveränderungen, hier besonders bei Hängelidern, die die Pupille verdecken, oder auch, falls Sie sich nicht sicher sind.
  • Mit 6 bis 12 Monaten
    bei erhöhtem Risiko für Schielen oder Fehlsichtigkeiten. Dies liegt zB vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern von schielende Kindern oder auch, wenn ein Schielen oder starke Fehlsichtigkeiten (insbesondere Übersichtigkeit) familiär vorkommen. Bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
  • Mit 31 bis 42 Monaten
    alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder.


Auch bei Erwachsenen kommen Schielen und andere Störungen des beidäugigen Sehens vor.